Da es sich um eine kassenärztliche Praxis handelt, kann die Psychotherapie von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Die Kostenübernahme muss vorab bei der Krankenkasse beantragt und bewilligt werden. Die Antragstellung wird nach den probatorischen Sitzungen (die auch von der Krankenkasse übernommen werden) gemeinsam mit dem Patienten vorgenommen. Vereinbaren Sie einfach zunächst einen Ersttermin, dann wird alles Weitere besprochen.
Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Die genauen Bedingungen sind von ihrem Vertrag mit der Krankenversicherung abhängen. Bitte klären Sie mit ihrer Versicherung, inwieweit die Kosten für eine Verhaltenstherapie durch eine approbierte psychologische Psychotherapeutin abgedeckt werden.
Psychotherapie für Beamte ist beihilfefähig. Bis zu 5 probatorische Sitzungen werden von der Beihilfe bei Beihilfefähigkeit ohne vorherige Beantragung gewährt. Danach muss ein Antrag bei der Beihilfestelle gestellt werden, dazu ist neben dem Antrag als solcher ein ärztlicher Konsilbericht, sowie ein Bericht des Psychotherapeuten notwendig. Wenn der Antrag bewillt wird, kann die verhaltenstherapeutische Behandlung im bewilligten Umfang durchgeführt werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, die Therapie selbst zu zahlen. Bei dieser Option wird kein Antrag bei einer Versicherung gestellt.
Dr. Annette Kordik
Ludwigstr. 46
90402 Nürnberg
info@kordik-psychotherapie-sportpsychologie.de
Tel.: 0911-52094044
Telefonische Sprechzeiten:
Montags: 15.00 - 15.50 Uhr und
Mittwochs: 11.00 -11.50 Uhr
U1 bis Weißer Turm oder
U2 oder U3 oder Tram bis Plärrer